Gute Nachrichten

Dank der neuen Regelungen für den Inzidenzwert unter 10 dürfen wir uns wieder treffen.


Hier mal eine Zusammenfassung:


Bei Sitzungen, Zusammenkünften und Veranstaltungen entfallen Abstandsgebot und Maskenpflicht, wenn drinnen nicht mehr als 25 Personen beteiligt sind und nicht mehr als 50 Personen im Freien teilnehmen. Bei größeren Sitzungen gilt die Abstands- und drinnen auch die Maskenpflicht, solange kein Sitzplatz eingenommen wurde. Die Hygieneregeln gelten nicht, wenn alle Teilnehmenden negativ getestet, komplett geimpft oder genesen sind. Der Veranstalter muss die Daten aufnehmen, um Kontakte nachverfolgen zu können.

Wir erheben aber noch ein paar zusätzliche Regeln bzw. weisen auf welche hin.

  1. Im Haus der Jugend gilt aktuell noch immer Maskenpflicht. Es muss also eine Maske vor und nach der Veranstaltung getragen werden, so wie beim Transport von Material durch das Haus.
  2. Alle Teilnehmer müssen sich im Vorfeld anmelden. Spontanes Erscheinen ist nicht erwünscht.
  3. Alle Teilnehmer müssen korrekte Kontaktdaten hinterlegen.
  4. Vollständig Geimpfte sollen einen Impfnachweis dabei haben.
  5. Ein negativer Test ist zwar nicht vorgeschrieben. Aber es wäre schön wenn Teilnehmer mit höheren Personenkontakt einen negativen Test vorweisen könnten.
  6. Wenn man nicht am Spielen ist, ist ein Abstand von 1.5m einzuhalten.

Die verschiedenen Organisatoren tragen die Verantwortung über das Einhalten der Regeln.

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